Definition von „Breitbandanschluss“
admin am 12. Februar 2009
Die Definition dessen, an wann man vom „Breitbandanschluss“ sprechen darf, wurde vom Bundeswirtschaftsministerium neu aufgestellt. Bisher galt bereits eine Übertragungsrate von 384 KBit/s als Breitband. Das wurde jetzt nach oben auf 1 MBit/s korrigiert.
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